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LaBina Onlineshop
Allgemeine Informationen zu Pigmentierfarben
Allergische und entzündliche Hautreaktionen sind unerwünschte Begleiterscheinungen nach einer Tätowierung
oder Permanent-Make-up-Behandlung.
Allergische Reaktionen auf Inhaltstoffe in den Pigmentierfarben:
Allergische Reaktionen lassen sich in vielen Fällen zurückführen auf Konservierungsmittel oder metallhaltige
Bestandteile, insbesondere Schwermetalle wie Nickel, Kobalt, Chrom, und weitere allergisierende Inhaltsstoffe
in den Farbmischungen.
Verunreinigungen und Azo-Farbstoffe in Pigmentierfarben:
Weitere Gefahrenquellen sind Verunreinigungen in den Farbmischungen und bestimmte Azo-Farbstoffe, die
in krebserregende aromatische Amine gespalten werden können. Derartige Azo-Farbstoffe stellen auch bei
der Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up-Zeichnungen mittels Lasertechnik eine Gefahr
dar. Sie können durch Laserstrahlen in krebserregende Amine gespalten werden, die dann über die Blutbahn
im ganzen Körper verteilt werden.
Bestimmungen und Gesetze
Die Kosmetik-Kommission des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) hat sich bereits im Mai 2000 mit der
Problematik der Tätowierfarben befasst und eine gesetzliche Regulierung des Einsatzes der verwendeten
Farbmittel empfohlen. Pigmentierfarben, die die gesetzten Anforderungen erfüllen, geben dem Endverbraucher
ein hohes Maß an Sicherheit und verringern ein mögliches Gesundheitsrisiko.
Resolutionen des Europarats:
Der Europarat hat in den vergangen Jahren zum besseren
Schutz der Verbraucher Resolutionen zum Gebrauch von
Tätowier- und Pigmentierfarben verabschiedet. Die Beschlüsse
sind das Ergebnis vieler Diskussionen, Erfahrungen
und Analysen aus den verschiedenen Mitgliedsländern.
Deutsche Tätowiermittelverordnung:
Die aus den Resolutionen des Europarats resultierende erste
deutsche Tätowiermittelverordnung trat am 01.05.2009 in Kraft.
Sie folgt in weiten Teilen den Ratsresolutionen und verweist
auf die deutsche Kosmetikverordnung. Wesentliche Bestandteile
der Resolutionen, wie die Festlegung von Grenzwerten für
Schwermetalle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,
wurden noch nicht in die Verordnung übernommen.
Zu den inzwischen weit über 1.000 verschiedenen verbotenen Stoffen und Chemikalien zählen krebserregende
Azo-Farbstoffe und aromatische Amine, das allergene und sensibilisierend wirkende Paraphenylendiamin
(PPD) und weitere bisher erlaubte Inhaltstoffe. Sie stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.
Die Tätowiermittelverordnung ist nicht nur für Tätowierer verbindlich, sondern auch für alle Hersteller
und Vertreiber von Pigmentierfarben sowie für alle Personen, die Permanent-Make-up-Behandlungen in
Deutschland ausführen.
Unsere LaBina® Pigmentierfarben
Die von der Beauty Style Ltd. europaweit vertriebenen LaBina® Pigmentierfarben entsprechen
selbstverständlich den gesetzlichen Anforderungen.
Ein deutscher Pigmentierfarbenhersteller, der bereits seit 15 Jahren auf die Herstellung von Tätowier- und
Pigmentierfarben spezialisiert ist, produziert die LaBina Pigmentierfarben.
Alle relevanten Rohstoffe werden vor ihrem ersten Einsatz bei
jeder neuen Charge durch anerkannte Laboratorien nach bis
zu 60 verschiedenen Parametern analysiert und auf die gesetzlichen
Vorgaben und Empfehlungen hin überprüft.
LaBina® Pigmentierfarben sind im gemessenen Standardlaborverfahren
frei von Cadmium, Chromat, Quecksilber, Selen,
Tellur, Thallium, Uran und löslichen Bariumverbindungen.
Alle Werte für Antimon, Arsen, Bariumsulfat, Blei, Chrom und
Zink entsprechen den strengen Grenzwerten der Europarat-
Resolution ResAP(2008)1 und liegen unter den empfohlenen
Werten.
Vieles spricht dafür, sich bei der Auswahl des Anbieters von
Pigmentierfarben vor dem Kauf von der Qualität der Produkte
zu überzeugen. Gern senden wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich
Farbqualitätsproben zu.
Zu jeder Pigmentierfarbe kann eine Analyseauswertung mit
allen relevanten und notwendigen Informationen eingesehen
werden.
Gern erläutern wir Ihnen, worauf Sie bei Pigmentierfarben
unbedingt achten sollten.

Kein Alkohol als Konservierungsmittel enthalten
Für die Herstellung von LaBina® Pigmentierfarben wird hoch gereinigtes Wasser, wie es für Injektionen
üblich ist, verwendet. Viele allergische Reaktionen, die nach dem Pigmentieren auftreten, werden durch die
verwendeten Konservierungsmittel wie Paraben verursacht. Daneben können Keime in Pigmentierfarben Entzündungen
verursachen. Durch die damit ausgelöste Immunabwehr des Körpers kann es unmittelbar
nach der Behandlung zu einer gesteigerten Abstoßung des Pigments und dadurch zu einer blassen
oder fleckigen Pigmentierung kommen. Selbst abgetötete Keime sind noch in der Lage, negative
Reaktionen im Körper hervorzurufen. Aus diesem Grund ist es von besonderer Bedeutung,
von Anfang an saubere und reine Farben zu produzieren, die zudem mikrobiologisch stabil
sind. Alkohol ist nach unserer Erfahrung nur bedingt als Konservierungsmittel für Pigmentierfarben
einsetzbar, denn nur hochprozentige Alkohole wie Ethanol oder Isopropanol töten
zuverlässig alle Keime. Verdunstet Alkohol im Verlauf der Aufbewahrung, kann der verbleibende
Anteil in Pigmentierfarben sogar als Nährmedium für Mikroorganismen wirken und eine
Grundlage für die Vermehrung von Keimen bilden.
Alkohol trocknet aus, reizt die Haut während der Behandlung
und wird auf der frisch pigmentierten Haut von vielen
Menschen als unangenehm empfunden.
Unser Pigmentierfarbenhersteller verwendet deshalb keinen
Alkohol in LaBina® Pigmentierfarben. Dennoch bieten seine
Produkte bereits heute gute Voraussetzungen für die mikrobiellen
Anforderungen an Pigmentierfarben der Zukunft.
Glycerin ist als Baustein aller Fette aus unserer Erfahrung
ebenfalls nur bedingt als Konservierungsmittel geeignet,
weil Pigmentierfarben sich durch seine Beigabe in hoher
Konzentration deutlich schlechter zum Vorzeichnen auf der
Haut nutzen lassen. Ein sauberes und deutliches Vorzeichnen
mit der gewünschten und ausgesuchten Pigmentierfarbe direkt
auf der Haut ist jedoch sehr wichtig, denn es beugt Verzeichnungen
und Unstimmigkeiten vor. Die Kunden erhalten
so schon vor der Pigmentierung eine genaue Vorstellung von
dem zu erwartenden Ergebnis bei der geplanten Linienführung
und der empfohlenen Farbwahl.
Mit unseren Pigmentierfarben können Linien mit feinem Pinsel vorgezeichnet werden,
gemäß unserem bewährten Motto: ERST VORZEICHNEN –DANN
EINZEICHNEN. Pigmentiert
wird dadurch nur, was der Kunde im Handspiegel gesehen und für gut befunden hat.

 
Professionelles Permanent Make Up von Inna Grossmann
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